Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-125-2021

Welche Wildarten dürfen zur Bestandsstützung auch ohne Genehmigung der obersten Jagdbehörde ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Rebhuhn und Fasan.

  • A)Rebhuhn
  • B)Fasan
  • C)Feldhase
  • D)Wildkaninchen
  • E)Schwarzwild
Erklärung

Richtig sind Rebhuhn und Fasan. Nach BJagdG §28 ist das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen verboten; Schalenwild und fremde Arten sind genehmigungspflichtig. Niederwild wie Fasan und Rebhuhn darf zur Bestandsstützung in der Regel ohne Genehmigung ausgesetzt werden – Details regeln die Landesjagdgesetze; daher vor Ort prüfen.

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