Kurze Antwort
Richtig sind: Rebhuhn und Fasan.
Richtig sind Rebhuhn und Fasan. Nach BJagdG §28 ist das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen verboten; Schalenwild und fremde Arten sind genehmigungspflichtig. Niederwild wie Fasan und Rebhuhn darf zur Bestandsstützung in der Regel ohne Genehmigung ausgesetzt werden – Details regeln die Landesjagdgesetze; daher vor Ort prüfen.
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