Kurze Antwort
Ohne Genehmigung dürfen zur Bestandsstützung Fasan und Rebhuhn ausgesetzt werden; Rehwild und Fuchs dürfen nicht ausgesetzt werden.
Nach Jagdrecht ist das Aussetzen von Schalen- und Raubwild untersagt, während bestimmte Niederwildarten wie Fasan und Rebhuhn aussetzbar sind. Schwarzwild und Wildkaninchen sind ausdrücklich verboten, Rehwild und Fuchs ebenso nicht zulässig.
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