Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-126-2021

Welche Wildarten dürfen zur Bestandsstützung ohne Genehmigung ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Ohne Genehmigung dürfen zur Bestandsstützung Fasan und Rebhuhn ausgesetzt werden; Rehwild und Fuchs dürfen nicht ausgesetzt werden.

  • A)Rehwild
  • B)Fasan
  • C)Rebhuhn
  • D)Fuchs
Erklärung

Nach Jagdrecht ist das Aussetzen von Schalen- und Raubwild untersagt, während bestimmte Niederwildarten wie Fasan und Rebhuhn aussetzbar sind. Schwarzwild und Wildkaninchen sind ausdrücklich verboten, Rehwild und Fuchs ebenso nicht zulässig.

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