Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-172-2021

Welche Wildarten können ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wildkaninchen und Damwild.

  • A)Wildkaninchen
  • B)Fasan
  • C)Damwild
  • D)Ringeltaube
  • E)Fuchs
Erklärung

Richtig sind Wildkaninchen und Damwild. Nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählt der Fasan bundesweit grundsätzlich zu den Arten, die ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen können. Baden-Württemberg hat mit dem eigenen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aber eine abweichende Landesregelung getroffen. Nach § 53 JWMG BW sind in Baden-Württemberg nur ersatzpflichtig: - Schalenwild (z.B. Reh-, Rot-, Damwild, Schwarzwild) - Wildkaninchen

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