Kurze Antwort
Richtig sind: Wildkaninchen und Damwild.
Richtig sind Wildkaninchen und Damwild. Nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählt der Fasan bundesweit grundsätzlich zu den Arten, die ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen können. Baden-Württemberg hat mit dem eigenen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aber eine abweichende Landesregelung getroffen. Nach § 53 JWMG BW sind in Baden-Württemberg nur ersatzpflichtig: - Schalenwild (z.B. Reh-, Rot-, Damwild, Schwarzwild) - Wildkaninchen
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.