Kurze Antwort
Richtig sind: Wildkaninchen und Damwild.
Richtig sind Wildkaninchen und Damwild. Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild (dazu gehört Damwild), Wildkaninchen und Fasane ersatzpflichtig. Ringeltaube und Fuchs gehören nicht dazu; Taubenschäden sind generell nicht ersatzpflichtig, und Beutegreifer-Schäden an Haustieren sind zwar Wildschäden, aber nicht ersatzpflichtig. Hinweis: Auch der Fasan wäre ersatzpflichtig, steht hier aber nicht bei den richtigen Antworten.
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