Kurze Antwort
Richtig sind: Habicht und Luchs.
Richtig sind Habicht und Luchs. Beide unterliegen zwar dem Jagdrecht (§ 2 BJagdG), sind aber nach Naturschutzrecht streng geschützt und daher in Baden‑Württemberg ganzjährig geschont. Nutria und Waschbär sind jagdbar (keine ganzjährige Schonung), die Türkentaube hat eine Jagdzeit (01.11.–10.02.).
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