Kurze Antwort
Dem Schutzmanagement unterliegen der Wanderfalke und der Kormoran.
Beide Arten sind streng bzw. besonders geschützt und ganzjährig geschont; ihr Bestand wird über Schutz- und Managementmaßnahmen gesteuert. Elster, Iltis und Hermelin sind jagdrechtlich geführt bzw. nicht Teil dieses speziellen Schutzmanagements.
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