Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-232-2021

Welche wildlebenden Säugetierarten zählen nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen zu den besonders geschützten Arten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Haselmaus, Siebenschläfer und Eichhörnchen.

  • A)Waschbär
  • B)Haselmaus
  • C)Siebenschläfer
  • D)Amerikanischer Nerz (Mink)
  • E)Eichhörnchen

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