Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-25-2021

Welche Wildtiere dürfen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie deren Beauftragte nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde in befriedeten Bezirken fangen oder töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

In befriedeten Bezirken dürfen nach Genehmigung Wildkaninchen, Steinmarder und Füchse gefangen oder getötet und sich angeeignet werden.

  • A)Wildkatze
  • B)Wildkaninchen
  • C)Steinmarder
  • D)Fuchs
  • E)Habicht
Erklärung

Eigentümer, Nutzungsberechtigte oder deren Beauftragte können mit behördlicher Erlaubnis zur Schadensabwehr bestimmte Niederwildarten entnehmen. Streng geschützte Arten wie Wildkatze und Habicht sind davon ausgenommen. Regulations können je nach Bundesland variieren.

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