Kurze Antwort
In befriedeten Bezirken dürfen nach Genehmigung Wildkaninchen, Steinmarder und Füchse gefangen oder getötet und sich angeeignet werden.
Eigentümer, Nutzungsberechtigte oder deren Beauftragte können mit behördlicher Erlaubnis zur Schadensabwehr bestimmte Niederwildarten entnehmen. Streng geschützte Arten wie Wildkatze und Habicht sind davon ausgenommen. Regulations können je nach Bundesland variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.