Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-25-2021

Welche Wildtiere dürfen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie deren Beauftragte nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde in befriedeten Bezirken fangen oder töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wildkaninchen, Steinmarder und Fuchs.

  • A)Wildkatze
  • B)Wildkaninchen
  • C)Steinmarder
  • D)Fuchs
  • E)Habicht

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten