Kurze Antwort
Fuchs, Schwarzwild und Marder dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit während der Nachtzeit erlegt werden.
Für diese Wildarten ist die Jagdausübung während der Nachtzeit grundsätzlich zulässig, sofern die jeweilige Jagdzeit besteht. Rehwild und Damwild dürfen nachts nicht erlegt werden.
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