Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-75-2021

Welche Wildtiere dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit während der Nachtzeit erlegt werden?

Kurze Antwort

Fuchs, Schwarzwild und Marder dürfen im Rahmen ihrer Jagdzeit während der Nachtzeit erlegt werden.

  • A)Fuchs
  • B)Rehwild
  • C)Schwarzwild
  • D)Marder
  • E)Damwild
Erklärung

Für diese Wildarten ist die Jagdausübung während der Nachtzeit grundsätzlich zulässig, sofern die jeweilige Jagdzeit besteht. Rehwild und Damwild dürfen nachts nicht erlegt werden.

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