Kurze Antwort
Richtig ist: Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
Richtig ist: 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang. Das entspricht der jagdrechtlichen Definition der Nachtzeit (BJagdG/JWMG), in der das Erlegen der meisten Wildarten untersagt ist; Ausnahmen betreffen u. a. Schwarzwild und Raubwild.
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