Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-74-2021

Welche Zeit gilt nach dem JWMG als Nachtzeit?

Kurze Antwort

Richtig ist: Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.

  • A)Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenaufgang
  • B)Eineinhalb Stunden vor Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang
  • C)Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang
  • D)Eineinhalb Stunden vor Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenaufgang
  • E)Eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang
Erklärung

Richtig ist: 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang. Das entspricht der jagdrechtlichen Definition der Nachtzeit (BJagdG/JWMG), in der das Erlegen der meisten Wildarten untersagt ist; Ausnahmen betreffen u. a. Schwarzwild und Raubwild.

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