Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-67-2021

Welche zwingende Vorschrift enthält die "UVV - Jagd" über das Schießen mit Flintenlaufgeschossen (FLG) in das Treiben hinein?

Kurze Antwort

Das Hineinschießen mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben ist nur zulässig, wenn der Jagdleiter dies ausdrücklich genehmigt und eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

  • A)Die o. a. Vorschrift bezieht sich nur auf das Schießen mit der Kugelbüchse.
  • B)Das Schießen mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten.
  • C)Das Schießen mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist nur mit Genehmigung des Jagdleiters erlaubt.
  • D)Der Schütze muss selbst entscheiden, ob er mit dem Flintenlaufgeschoss in das Treiben schießt.
Erklärung

Die UVV Jagd (VSG 4.4) erlaubt FLG-Schüsse ins Treiben nur in besonderen, sicherheitsgerecht beurteilten Situationen auf Anordnung des Jagdleiters. Eigenmächtiges Schießen ins Treiben ist untersagt.

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