Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-53-2021

Welchen Personen muss der Jagdschein versagt werden?

Kurze Antwort

Der Jagdschein muss Personen versagt werden, die nicht zuverlässig sind, keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen oder noch nicht 16 Jahre alt sind.

  • A)Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.
  • B)Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind.
  • C)Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.
  • D)Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind.
Erklärung

Diese Gründe gehören zu den zwingenden Versagungsgründen nach § 17 Abs. 1 BJagdG. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist dagegen lediglich ein möglicher Versagungsgrund.

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