Kurze Antwort
Der Jagdschein muss Personen versagt werden, die nicht zuverlässig sind, keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen oder noch nicht 16 Jahre alt sind.
Diese Gründe gehören zu den zwingenden Versagungsgründen nach § 17 Abs. 1 BJagdG. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist dagegen lediglich ein möglicher Versagungsgrund.
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