Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-53-2021

Welchen Personen muss der Jagdschein versagt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen., Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen. und Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind.

  • A)Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.
  • B)Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind.
  • C)Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.
  • D)Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind.

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