Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-188-2021

Welchen Zwecken dient das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber bzw. Durchgehschützen?

Kurze Antwort

Das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber bzw. Durchgehschützen dient dem Eigenschutz, der Abgabe eines Fangschusses und dem Schuss auf vom Hund gestelltes Wild, nicht jedoch der Erhöhung der Jagdstrecke.

  • A)Dem Eigenschutz.
  • B)Zur Abgabe eines Fangschusses.
  • C)Zur Erhöhung der Jagdstecke.
  • D)Zum Schuss auf vom Jagdhund gestelltes Wild.
Erklärung

Nach UVV und Weidgerechtigkeit steht Sicherheit an erster Stelle; Schusswaffen bei Treibern/Durchgehschützen sind ausschließlich für Not- und Fangschusssituationen sowie gestelltes Wild gedacht. Eine Nutzung zur Streckenmehrung ist unzulässig.

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