Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-172-2021

Welcher Befund ist zwingend als bedenkliches Merkmal in Bezug auf Wildbrethygienevorschriften anzusehen?

Kurze Antwort

Abnormes Verhalten ist zwingend als bedenkliches Merkmal anzusehen.

  • A)Abnormes Verhalten
  • B)Missbildung des Gehörnes
  • C)Zeckenbefall
  • D)Erlegung eines Stück Wildes in der Schonzeit
Erklärung

Abnormes Verhalten kann auf eine Erkrankung oder eine Störung des Allgemeinbefindens hinweisen. Wird es festgestellt, ist nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.

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