Kurze Antwort
Ersatzpflichtig ist der Verbiss von Reben durch Rehwild, da nach JWMG Schäden durch Schalenwild an entsprechend gefährdeten Kulturen ersatzfähig sind, sofern die Schutzpflichten beachtet wurden.
Nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz sind Wildschäden durch Schalenwild ersatzpflichtig, anders als Schäden durch Fuchs, Hase, Rebhuhn oder Marder. Rebenverbiss durch Rehwild fällt darunter; andere genannte Schäden sind nicht ersatzpflichtig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.