Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-164-2021

Welcher Schaden ist nach dem JWMG wildschadensersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Ersatzpflichtig ist der Verbiss von Reben durch Rehwild, da nach JWMG Schäden durch Schalenwild an entsprechend gefährdeten Kulturen ersatzfähig sind, sofern die Schutzpflichten beachtet wurden.

  • A)Riss eines Haushuhns durch den Fuchs.
  • B)Verbiss von Jungbuchen durch Hasen.
  • C)Verbiss von Reben durch Rehwild.
  • D)Scharren der Rebhühner in der Maissaat.
  • E)Eierraub des Marders im Hühnerstall.
Erklärung

Nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz sind Wildschäden durch Schalenwild ersatzpflichtig, anders als Schäden durch Fuchs, Hase, Rebhuhn oder Marder. Rebenverbiss durch Rehwild fällt darunter; andere genannte Schäden sind nicht ersatzpflichtig.

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