Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-59-2021

Welches Dokument müssen Sie zum Kauf einer Kurzwaffe vorlegen?

Kurze Antwort

Zum Kauf einer Kurzwaffe ist die Waffenbesitzkarte mit passendem Voreintrag (Modell und Kaliber) erforderlich.

  • A)Die Waffenbesitzkarte, auf der die Daten der gewünschten Waffe eingetragen sind.
  • B)Den Jagdschein mit dreijähriger Gültigkeit.
  • C)Das Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung.
Erklärung

Der Voreintrag in der grünen WBK legitimiert den Erwerb der konkreten Kurzwaffe. Jagdschein oder Prüfungszeugnis genügen dafür nicht; ohne Voreintrag verkauft dir kein Händler die Kurzwaffe.

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