Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-230-2021

Welches Tier fällt unter den besonderen Schutz des Naturschutzgesetzes?

Kurze Antwort

Der Siebenschläfer ist nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen besonders geschützt.

  • A)Feldmaus
  • B)Siebenschläfer
  • C)Bisam
  • D)Nutria
Erklärung

Bilche wie der Siebenschläfer unterliegen mindestens dem besonderen Schutz. Feldmaus, Bisam und Nutria zählen zu den nicht besonders geschützten Ausnahmen.

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