Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-20-2021

Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dem Revierinhaber, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde.

  • A)Dem Revierinhaber, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde.
  • B)Dem Landratsamt, um es ordnungsgemäß zu beseitigen.
  • C)Dem Straßenbaulastträger.
  • D)Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier sich die Gemeindeverwaltung befindet, bei der das Reh abgegeben wurde.
  • E)Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat.

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