Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-26-2021

Wer darf sich Abwurfstangen aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Derjenige, der in dem betreffenden Jagdbezirk zur Jagdausübung berechtigt ist.

  • A)Jedermann.
  • B)Der Grundstückseigentümer.
  • C)Derjenige, der in dem betreffenden Jagdbezirk zur Jagdausübung berechtigt ist.
  • D)Derjenige, der in dem betreffenden Jagdbezirk einen Jagderlaubnisschein besitzt.

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