Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-51-2021

Wer eine Kurzwaffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen welcher Frist der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb von zwei Wochen.

  • A)Innerhalb einer Woche.
  • B)Innerhalb von zwei Wochen.
  • C)Innerhalb eines Monats.
  • D)Innerhalb von sechs Monaten.

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