Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-41-2021

Wer gehört einer Jagdgenossenschaft an?

Kurze Antwort

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer bejagbarer Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes; Eigentümer befriedeter oder jagdrechtlich ausgeschlossener Flächen gehören nicht dazu.

  • A)Alle Jäger eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.
  • B)Alle Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, mit Ausnahme der Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf oder deren Grundflächen befriedet sind.
  • C)Alle Eigenjagdbesitzer.
  • D)Alle Jäger der Gemeinde, soweit sie ein Wohnhaus besitzen.
Erklärung

Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts der Grundeigentümer bejagbarer Flächen. Befriedete Bezirke und Flächen, auf denen die Jagd ruht oder verboten ist, sind ausgeschlossen.

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