Kurze Antwort
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer bejagbarer Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes; Eigentümer befriedeter oder jagdrechtlich ausgeschlossener Flächen gehören nicht dazu.
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts der Grundeigentümer bejagbarer Flächen. Befriedete Bezirke und Flächen, auf denen die Jagd ruht oder verboten ist, sind ausgeschlossen.
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