Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-41-2021

Wer gehört einer Jagdgenossenschaft an?

Kurze Antwort

Richtig ist: Alle Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, mit Ausnahme der Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf oder deren Grundflächen befriedet sind.

  • A)Alle Jäger eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.
  • B)Alle Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, mit Ausnahme der Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf oder deren Grundflächen befriedet sind.
  • C)Alle Eigenjagdbesitzer.
  • D)Alle Jäger der Gemeinde, soweit sie ein Wohnhaus besitzen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten