Kurze Antwort
Als Erleger gilt derjenige Schütze, der dem Stück die letzte Kugel so wirksam angetragen hat, dass es mit einem guten Schweißhund zur Strecke gekommen wäre.
Maßgeblich ist nicht der erste tödliche oder der Fangschuss, sondern der wirksamste letzte Büchsenschuss. Die Regelung gilt bei mehreren Schützen, die Schalenwild mit der Kugel beschossen haben.
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