Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-47-2021

Wer ist Inhaber des Jagdrechts

Kurze Antwort

Inhaber des Jagdrechts ist der Grundstückseigentümer auf seinem Grund und Boden.

  • A)Der Hegering
  • B)Die untere Jagdbehörde
  • C)Die Gemeinde
  • D)Der Grundstückseigentümer
  • E)Der Pächter eines Grundstücks
Erklärung

Nach § 3 BJagdG ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden. Pächter, Gemeinde, Hegering oder Behörde sind nicht Inhaber des Jagdrechts; sie können allenfalls Jagdausübungsrechte haben oder verwalten.

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