Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-47-2021

Wer ist Inhaber des Jagdrechts

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Grundstückseigentümer.

  • A)Der Hegering
  • B)Die untere Jagdbehörde
  • C)Die Gemeinde
  • D)Der Grundstückseigentümer
  • E)Der Pächter eines Grundstücks

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