Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-243-2021

Wer kann als kundige Person tätig sein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein Jäger mit entsprechender Schulung.

  • A)Ein Jäger mit 25 Jahresjagdscheinen.
  • B)Ein Jäger mit 10 Jahresjagdscheinen.
  • C)Ein Jäger mit entsprechender Schulung.
  • D)Nur Jagdpächter mit mindestens 1000 ha Jagdfläche.

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