Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-32-2021

Wer kann beantragen, eine Fläche im gemeinschaftlichen Jagdbezirk aus ethischen Gründen zu befrieden?

Kurze Antwort

Eine natürliche Person, die Eigentümerin bzw. Eigentümer der betroffenen Fläche ist, kann die Befriedung aus ethischen Gründen beantragen.

  • A)Ein Tierschutzverein.
  • B)Ein anerkannter Naturschutzverband.
  • C)Das örtliche Pfarramt.
  • D)Eine natürliche Person.
Erklärung

Nach § 6a BJagdG ist der Antrag nur für natürliche Personen vorgesehen, die Eigentum an der Fläche haben und die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen. Juristische Personen wie Vereine, Verbände oder Kirchen sind nicht antragsberechtigt.

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