Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-160-2021

Wer kann Mitglied einer Hegegemeinschaft in deren Gebiet sein?

Kurze Antwort

Mitglieder einer Hegegemeinschaft können Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und in gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Jagdgenossenschaften (vertreten durch ihren Vorstand) sein.

  • A)Alle Jagdscheininhaber
  • B)Jagdpächter
  • C)Eigenjagdbesitzer
  • D)Jagdgenossenschaften
  • E)Nur Jagdpächter, die auch Jagdgenossen sind
Erklärung

Hegegemeinschaften bündeln Reviere zur abgestimmten Hege und Bejagung. Mitglied sind die Jagdausübungsberechtigten: Pächter, Eigenjagdbesitzer sowie die Jagdgenossenschaften der betroffenen Reviere; eine generelle Mitgliedschaft aller Jagdscheininhaber ist nicht vorgesehen.

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