Kurze Antwort
Mitglieder einer Hegegemeinschaft können Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und in gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Jagdgenossenschaften (vertreten durch ihren Vorstand) sein.
Hegegemeinschaften bündeln Reviere zur abgestimmten Hege und Bejagung. Mitglied sind die Jagdausübungsberechtigten: Pächter, Eigenjagdbesitzer sowie die Jagdgenossenschaften der betroffenen Reviere; eine generelle Mitgliedschaft aller Jagdscheininhaber ist nicht vorgesehen.
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