Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-185-2021

Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges.

  • A)Die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd.
  • B)Der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadenersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.
  • C)Der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges.
  • D)Derjenige, der das Wild wieder einfängt oder erlegt.

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