Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-161-2021

Wer übt im Wildschadensverfahren die Funktion eines Sachverständigen aus?

Kurze Antwort

Im Wildschadensverfahren nimmt der Wildschadensschätzer die Funktion des Sachverständigen wahr.

  • A)Der Jagdausübungsberechtigte
  • B)Der Kreisjägermeister
  • C)Der Wildschadensschätzer
  • D)Der Bürgermeister der Gemeinde
  • E)Der Leiter des zuständigen Landwirtschaftsamtes
Erklärung

Wildschadensschätzer sind fachkundige, von der Unteren Jagdbehörde bestellte Personen. Sie ermitteln und bewerten Art und Höhe des Wildschadens neutral für das Verfahren.

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