Kurze Antwort
Im Wildschadensverfahren nimmt der Wildschadensschätzer die Funktion des Sachverständigen wahr.
Wildschadensschätzer sind fachkundige, von der Unteren Jagdbehörde bestellte Personen. Sie ermitteln und bewerten Art und Höhe des Wildschadens neutral für das Verfahren.
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