Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-67-2021

Wer Wild erlegt, für das die untere Jagdbehörde ein ganzjähriges Abschussverbot verfügt hat, der

Kurze Antwort

Richtig ist: begeht eine Straftat.

  • A)begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • B)kann nicht belangt werden.
  • C)begeht eine Straftat.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten