Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-213-2021

Wie darf gemäß § 37 des Landeswaldgesetzes der Wald in der Form von Reiten betreten werden?

Kurze Antwort

Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.

  • A)Das naturbezogene, naturverträgliche Reiten ist im Wald überall gestattet.
  • B)Die oberste Naturschutzbehörde regelt durch Verordnung im Einzelfall das Reiten im Wald.
  • C)Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.
  • D)Die zuständige Gemeinde genehmigt oder versagt in ihrem Gemeindegebiet das Reiten im Wald.
Erklärung

Nach den Wald- und Naturschutzregelungen ist Reiten im Wald grundsätzlich auf Straßen und geeigneten Wegen erlaubt. Abseits der Wege ist Reiten nicht zulässig; Details können je nach Bundesland variieren.

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