Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-213-2021

Wie darf gemäß § 37 des Landeswaldgesetzes der Wald in der Form von Reiten betreten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.

  • A)Das naturbezogene, naturverträgliche Reiten ist im Wald überall gestattet.
  • B)Die oberste Naturschutzbehörde regelt durch Verordnung im Einzelfall das Reiten im Wald.
  • C)Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.
  • D)Die zuständige Gemeinde genehmigt oder versagt in ihrem Gemeindegebiet das Reiten im Wald.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten