Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-31-2021

Wie groß müssen Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang sein, damit sie einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 150 Hektar.

  • A)75 Hektar
  • B)150 Hektar
  • C)250 Hektar
  • D)1000 Hektar

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