Kurze Antwort
Richtig ist: 100 Joule.
Antwort d) ist richtig, weil Baden-Württemberg per Landesrecht (§ 31 JWMG) für die Fallenjagd eine eigene, niedrigere Mindestenergie von 100 Joule festgelegt hat – abweichend von den bundesweit für den allgemeinen Fangschuss geltenden 200 Joule (Die bundesrechtliche Grundregel § 19 Abs. 1 Nr. 2d BJagdG).
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