Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-33-2021

Wie groß muss jeder Teil in der Regel mindestens sein, damit die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke zugelassen werden kann?

Kurze Antwort

Richtig ist: 250 Hektar.

  • A)75 Hektar
  • B)150 Hektar
  • C)250 Hektar
  • D)1000 Hektar
Erklärung

Richtig ist 250 Hektar. Nach § 8 Abs. 3 BJagdG darf eine Teilung nur zugelassen werden, wenn jeder neu entstehende gemeinschaftliche Jagdbezirk mindestens 250 ha umfasst. 75 ha (Eigenjagd-Mindestgröße) und 150 ha (Bundesrahmen für GJB-Bildung) gelten hier nicht.

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