Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-228-2021

Wie ist die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten geregelt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdausübung ist nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnung zulässig.

  • A)Die Jagdausübung ist nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnung zulässig.
  • B)Es gibt keine Regelung.
  • C)Die Jagdausübung ist generell verboten.
  • D)Die Jagdausübung ist auf Schalenwild nicht gestattet.
Erklärung

Richtig ist: Die Jagd ist in Naturschutzgebieten nicht pauschal verboten, sondern nach Maßgabe der jeweiligen Schutzgebietsverordnung erlaubt oder beschränkt. Entscheidend ist also der Schutzzweck und die konkrete Verordnung vor Ort; diese kann jagdliche Tätigkeiten zeitlich, räumlich oder artbezogen regeln.

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