Kurze Antwort
Richtig sind: Durch die Erlangung einer Jagderlaubnis., Durch die Pacht eines Jagdbezirks. und Durch die Anstellung oder Beauftragung durch die Jagdgenossenschaft.
Beteiligt wirst du nur, wenn du tatsächlich jagdausübungsberechtigt wirst: als Pächter eines Reviers (Jagdpacht), als Jagdgast mit schriftlicher Jagderlaubnis (Begehungsschein) oder als angestellter/beauftragter Jäger der Jagdgenossenschaft (§ 10 BJagdG). Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft oder Hegering allein verleiht kein Jagdausübungsrecht.
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