Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-45-2021

Wie können in Deutschland Inhaber eines gültigen Jagdscheins an der Ausübung des Jagdrechts beteiligt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Durch die Erlangung einer Jagderlaubnis., Durch die Pacht eines Jagdbezirks. und Durch die Anstellung oder Beauftragung durch die Jagdgenossenschaft.

  • A)Durch Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.
  • B)Durch Mitgliedschaft in einem Hegering.
  • C)Durch die Erlangung einer Jagderlaubnis.
  • D)Durch die Pacht eines Jagdbezirks.
  • E)Durch die Anstellung oder Beauftragung durch die Jagdgenossenschaft.
Erklärung

Beteiligt wirst du nur, wenn du tatsächlich jagdausübungsberechtigt wirst: als Pächter eines Reviers (Jagdpacht), als Jagdgast mit schriftlicher Jagderlaubnis (Begehungsschein) oder als angestellter/beauftragter Jäger der Jagdgenossenschaft (§ 10 BJagdG). Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft oder Hegering allein verleiht kein Jagdausübungsrecht.

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