Kurze Antwort
Richtig ist: Unbegrenzt.
Richtig ist: unbegrenzt. Die in der WBK eingetragene Besitzerlaubnis wird grundsätzlich unbefristet erteilt; sie endet nicht mit dem Jagdschein und hat keine feste Laufzeit. Sie kann nur durch behördlichen Widerruf oder Rücknahme entfallen (z. B. bei fehlender Zuverlässigkeit oder wegfallendem Bedürfnis).
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