Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-56-2021

Wie lange gilt die Besitzerlaubnis für eine auf der WBK eingetragene Waffe (vorbehaltlich eines behördlichen Widerrufs oder einer Rücknahme)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unbegrenzt.

  • A)Für die Dauer der Gültigkeit des Jahresjagdscheines
  • B)Drei Jahre
  • C)Fünf Jahre
  • D)Zehn Jahre
  • E)Unbegrenzt
Erklärung

Richtig ist: unbegrenzt. Die in der WBK eingetragene Besitzerlaubnis wird grundsätzlich unbefristet erteilt; sie endet nicht mit dem Jagdschein und hat keine feste Laufzeit. Sie kann nur durch behördlichen Widerruf oder Rücknahme entfallen (z. B. bei fehlender Zuverlässigkeit oder wegfallendem Bedürfnis).

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