Kurze Antwort
Die Grundsätze des Tierschutzes verlangen den Schutz von Leben und Wohlbefinden des Tieres als Mitgeschöpf sowie das Unterlassen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund.
Das Tierschutzgesetz begründet diese Pflichten aus der Verantwortung des Menschen für das Tier. Leistungen dürfen Tieren grundsätzlich abverlangt werden, sofern ihnen dadurch keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
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