Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-10-2021

Wie muss die Hege nach § 5 des JWMG durchgeführt werden?

Kurze Antwort

Die Hege muss gesunde Wildtierpopulationen fördern, bedrohte Arten stabilisieren und Beeinträchtigungen der ordnungsgemäßen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft möglichst vermeiden.

  • A)Die Hege muss so durchgeführt werden, dass gesunde Populationen an Wildtieren die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nicht beeinträchtigen.
  • B)Die Hege muss so durchgeführt werden, dass der Bestand bedrohter Wildtierarten stabilisiert wird.
  • C)Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschaden, möglichst vermieden werden.
  • D)Die Hege muss so durchgeführt werden, dass ein möglichst hoher Wildbestand gesichert ist.
  • E)Die Hege muss so durchgeführt werden, dass allen Wildtierarten jederzeit ausreichend Kraftfutter zur Verfügung steht.
Erklärung

Dabei darf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts nicht beeinträchtigt werden. Ein möglichst hoher Wildbestand oder eine durchgehende Kraftfutterversorgung sind keine Hegeziele.

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