Kurze Antwort
Das Verfahren heißt Abrundung.
Nach § 5 BJagdG können Jagdbezirke aus Gründen der Jagdpflege und ordnungsgemäßen Jagdausübung durch Abtrennung, Angliederung oder Flächentausch „abgerundet“ werden. Ziel ist eine praktikable Reviergestaltung ohne Zerschneidung.
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