Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-66-2021

Wie sind die Langwaffen am Sammelplatz und auf dem Weg zu einem Treiben zu tragen?

Kurze Antwort

Langwaffen sind am Sammelplatz und auf dem Weg zum Treiben mit abgekippten Kipplaufwaffen beziehungsweise Repetierern mit sichtbar geöffnetem Verschluss zu tragen.

  • A)Kipplaufwaffen immer abgekippt, Repetierer mit sichtbar offenem Verschluss.
  • B)Kipplaufwaffen abgekippt, Repetierer gesichert, Lauf nach oben.
  • C)Kipplaufwaffen und Repetierer mit Lauf nach unten und entladen.
  • D)Darüber gibt es keine Bestimmungen oder Vorschriften.
Erklärung

Dadurch ist der entladene Zustand eindeutig erkennbar und die sichere Handhabung gewährleistet. Kipplaufwaffen bleiben abgekippt, Repetierer werden mit offenem Verschluss getragen.

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