Kurze Antwort
Ein Jagdscheininhaber darf ohne besonderes Bedürfnis zwei Kurzwaffen erwerben.
Der gültige Jahresjagdschein gilt als Bedürfnisnachweis für bis zu zwei Kurzwaffen. Für jede weitere Kurzwaffe muss gegenüber der Behörde ein zusätzliches Bedürfnis glaubhaft gemacht werden.
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