Kurze Antwort
Maximal 5 Kirrungen im Wald; für das Feld besteht keine gesetzliche Höchstzahl.
In vielen Ländern ist die Zahl der Kirrungen auf eine pro angefangene 50 ha Wald begrenzt, hier also 235 ha ≈ 5 Kirrungen im Wald. Für Feldflächen gibt es regelmäßig keine feste Obergrenze; Regelungen können landesrechtlich variieren.
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