Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-188-2021

Wildkaninchen verursachen Schaden an befriedeten Grundstücken. Muss dieser Schaden ersetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Nur wenn das Grundstück vollständig eingezäunt ist.
  • D)Nur wenn es sich um einen Friedhof handelt.
Erklärung

Nein, denn auf befriedeten Bezirken (z. B. Hausgärten, Friedhöfe) ruht die Jagd. Wildschaden dort ist nach BJagdG grundsätzlich nicht ersatzpflichtig – auch nicht bei Wildkaninchen, obwohl Kaninchenschäden sonst ersatzpflichtig sein können. Regulierung kann je nach Bundesland abweichen.

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