Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn auf befriedeten Bezirken (z. B. Hausgärten, Friedhöfe) ruht die Jagd. Wildschaden dort ist nach BJagdG grundsätzlich nicht ersatzpflichtig – auch nicht bei Wildkaninchen, obwohl Kaninchenschäden sonst ersatzpflichtig sein können. Regulierung kann je nach Bundesland abweichen.
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