Kurze Antwort
Richtig sind: Dass Magen, Darm und Blase nicht eröffnet werden und der Inhalt das Wildbret verunreinigt. und Dass er eventuelle Organveränderungen wahrnimmt.
Richtig sind 4 und 5: Beim Aufbrechen dürfen Magen, Darm und Harnblase nicht verletzt werden, damit kein Inhalt austritt und das Wildbret nicht kontaminiert. Zudem muss der Jäger Organveränderungen (Farbe, Konsistenz, Geruch, Größe) erkennen, um bedenkliche Merkmale festzustellen und ggf. die amtliche Untersuchung zu veranlassen.
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