Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-29-2021

Zählen eingezäunte Forstkulturen bei der Berechnung der Mindestgröße eines Eigenjagdbezirks mit?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, diese Flächen zählen mit ihrer Gesamtfläche bei der Berechnung mit.

  • A)Nein, diese Flächen zählen nicht mit, weil sie nicht bejagt werden können.
  • B)Nein, aber nur so lange, wie die Jagd auf diesen Flächen ruht.
  • C)Ja, sie zählen aber nur zur Hälfte, weil auf diesen Flächen die Jagd nur eingeschränkt möglich ist.
  • D)Ja, diese Flächen zählen mit ihrer Gesamtfläche bei der Berechnung mit.
Erklärung

Richtig ist Option 4. Für die Mindestgröße eines Eigenjagdbezirks zählt, ob die Fläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbar ist und zusammenhängend vorliegt (§ 7 BJagdG) – nicht, ob sie aktuell bejagbar ist. Eingezäunte Forstkulturen sind forstwirtschaftlich nutzbar und werden daher voll mitgerechnet; Ruhen der Jagd oder örtliche Verbote ändern an der Flächenberechnung nichts.

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