Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-206-2021

Zentrale Aufbrechstellen sollen

Kurze Antwort

Zentrale Aufbrechstellen sollen Vorrichtungen zum Aufhängen des Wildes und Behälter zum Sammeln der Aufbrüche haben.

  • A)Vorrichtungen zum Aufhängen des Wildes haben.
  • B)in der Nähe eines Weihers oder Baches gelegen sein, damit Wasser zum Auswaschen der Wildkörper zur Verfügung steht.
  • C)In der Nähe von Hecken oder Felsspalten gelegen sein, in denen man die Aufbrüche entsorgen kann.
  • D)Behälter zum Sammeln der Aufbrüche haben.
Erklärung

Das Aufbrechen im Hängen verbessert die hygienischen Bedingungen und vermindert Verunreinigungen. Aufbrüche müssen zudem gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden; Gewässer und Hecken sind dafür nicht geeignet.

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