Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-36-2021

Zum Erwerb eines Einstecklaufes gelten folgende Voraussetzungen:

Kurze Antwort

Richtig ist: Eine Waffenbesitzkarte in der die Schusswaffe, für die der Einstecklauf bestimmt ist, eingetragen ist.

  • A)Eine Waffenbesitzkarte in der die Schusswaffe, für die der Einstecklauf bestimmt ist, eingetragen ist.
  • B)Der Jagdschein.
  • C)Es gibt keine gesetzlichen Voraussetzungen, Fristen sind nicht einzuhalten.
  • D)Es gibt keine gesetzlichen Voraussetzungen, aber eine Anmeldefrist innerhalb von zwei Wochen ist einzuhalten.
Erklärung

Einsteckläufe sind waffenrechtlich keine eigenständigen Schusswaffen, wenn sie für eine bereits in deiner WBK eingetragene Langwaffe bestimmt sind. Deshalb brauchst du keine eigene Erlaubnis oder Frist – Voraussetzung ist nur, dass die Basiswaffe in deiner Waffenbesitzkarte geführt wird. Der Jagdschein allein genügt dafür nicht.

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