Kurze Antwort
Richtig ist: Eine Waffenbesitzkarte in der die Schusswaffe, für die der Einstecklauf bestimmt ist, eingetragen ist.
Einsteckläufe sind waffenrechtlich keine eigenständigen Schusswaffen, wenn sie für eine bereits in deiner WBK eingetragene Langwaffe bestimmt sind. Deshalb brauchst du keine eigene Erlaubnis oder Frist – Voraussetzung ist nur, dass die Basiswaffe in deiner Waffenbesitzkarte geführt wird. Der Jagdschein allein genügt dafür nicht.
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