Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-27-2021

Zum sicheren Aufbewahren eines Repetierers reicht es aus, ihn

Kurze Antwort

Ein erlaubnispflichtiger Repetierer ist mindestens in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.

  • A)im eigenen, verschlossenen Fahrzeug sichtbar auf der Rückbank zu lassen.
  • B)in der eigenen Wohnung im Futteral in einen Holzschrank einzuschließen.
  • C)mindestens in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.
  • D)in einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss einzuschließen.
Erklärung

Ein verschlossener Holzschrank oder ein Stahlblechschrank genügt für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nicht. Die Waffe muss ungeladen im Sicherheitsbehältnis verwahrt werden.

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