Kurze Antwort
Ein erlaubnispflichtiger Repetierer ist mindestens in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 aufzubewahren.
Ein verschlossener Holzschrank oder ein Stahlblechschrank genügt für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nicht. Die Waffe muss ungeladen im Sicherheitsbehältnis verwahrt werden.
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