Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-78-2021

Zur Ausübung der Fangjagd benötige ich als Jagdscheininhaber

Kurze Antwort

Als Jagdscheininhaber benötigst du für die Ausübung der Fangjagd keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.

  • A)neben dem Jagdschein auch einen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.
  • B)neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis nur bei der Ausübung im befriedeten Bezirk.
  • C)neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis bei Verwendung von Totfangfallen mit behördlicher Genehmigung.
  • D)neben dem Jagdschein keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.
Erklärung

Der gültige Jagdschein genügt für die Fangjagd; ein separater Fallen­lehrgang ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Unabhängig davon sind Weidgerechtigkeit, tierschutzkonforme Fallen und die Beachtung von Schon- und Jagdzeiten Pflicht.

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