Kurze Antwort
Als Jagdscheininhaber benötigst du für die Ausübung der Fangjagd keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.
Der gültige Jagdschein genügt für die Fangjagd; ein separater Fallenlehrgang ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Unabhängig davon sind Weidgerechtigkeit, tierschutzkonforme Fallen und die Beachtung von Schon- und Jagdzeiten Pflicht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.