Kurze Antwort
Richtig ist: Hafer.
In Baden‑Württemberg ist Getreide zur Fütterung/Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild grundsätzlich verboten. Ausnahme: In geringen Mengen darf Hafer Obsttrestern beigemischt werden, da Hafer als vergleichsweise verträgliches Kraftfutter gilt und bei maßvoller Gabe die Pansenflora weniger belastet als Mais, Weizen oder Gerste.
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