Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-230-2021

Zur Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild ist in Baden-Württemberg die Verwendung von Getreide grundsätzlich nicht zulässig. Lediglich eine Getreideart darf in geringen Mengen Obsttrestern beigemischt werden. Es handelt sich um

Kurze Antwort

Richtig ist: Hafer.

  • A)Mais
  • B)Gerste
  • C)Weizen
  • D)Hafer
Erklärung

In Baden‑Württemberg ist Getreide zur Fütterung/Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild grundsätzlich verboten. Ausnahme: In geringen Mengen darf Hafer Obsttrestern beigemischt werden, da Hafer als vergleichsweise verträgliches Kraftfutter gilt und bei maßvoller Gabe die Pansenflora weniger belastet als Mais, Weizen oder Gerste.

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