Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-65-2021

Zur Vermeidung von Unfällen im Jagdbetrieb muss die Waffe in bestimmten Fällen entladen sein. Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Vor dem Besteigen und Verlassen von Hochsitzen entladen; vor dem Besteigen von Fahrzeugen entladen; nach dem Signal „Hahn in Ruh“ entladen.

  • A)Vor dem Besteigen und Verlassen von Hochsitzen sind die Patronenlager der Waffe zu entladen.
  • B)Vor dem Übersteigen von Hindernissen können die Patronenlager der Waffen geladen bleiben.
  • C)Vor dem Besteigen von Fahrzeugen ist zu entladen.
  • D)Nach dem Signal "Hahn in Ruh" ist zu entladen.
Erklärung

Die UVV Jagd fordert entladene Patronenlager bei Hochsitzwechsel, Hindernissen und beim Einsteigen in Fahrzeuge. Zudem ist nach Abschluss eines Treibens (Signal „Hahn in Ruh“/„Aufhören zu Schießen“) sofort zu entladen; Option 2 ist daher falsch.

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